ABLAUF & KOSTEN

ABLAUF:

Ich nehme Anfragen bevorzugt per E-Mail entgegen und versuche in der Regel innerhalb weniger Tage zu antworten. Wenn ich einen Therapieplatz anbieten kann, vereinbaren wir einen Termin für ein Erstgespräch. Hier versuchen wir gemeinsam herauszufinden, was die Probleme sind, welche Veränderungswünsche es gibt und mit welchen therapeutischen Methoden wir diese in welchem Zeitrahmen umsetzen können.
Außerdem dient das Erstgespräch auch einem persönlichen Kennenlernen und der Frage, ob wir uns vorstellen können, eine therapeutische Beziehung zu knüpfen.

KOSTEN:

Grundlage für alle von mir angebotenen psychotherapeutischen Leistungen ist die Gebührenordnung für Psychotherapie.
(Seit dem 01.07.2024 gelten hier zusätzlich neue Abrechnungsempfehlungen) Link zur GOP [PDF]

Ich habe die für Sie relevanten Leistungen etwas verständlicher hier zusammengefasst: Link zur Zusammenfassung [PDF]

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG & BEIHILFE:

Bitte erkundigen Sie sich schon vor dem Erstgespräch welche psychotherapeutischen Leistungen von ihrem Kostenträger/ ihrer Beihilfestelle abgedeckt werden.

SELBSTZAHLER*INNEN & BERATUNG:

Als Selbstzahler*in und im Beratungskontext haben Sie den Vorteil, dass sie Ihrer Versicherung, ihrem*r Arbeitgeber*in oder anderen Dritten keine Auskunft geben müssen. Auch das Kontingent der Therapie-/ Beratungsstunden wählen Sie frei. Zudem besteht die Möglichkeit, psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen, ohne eine Diagnose zu bekommen. Grundlage der Behandlungskosten ist auch hier die Gebührenordnung für Psychotherapie. Link zur GOP [PDF].

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG IM KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN:

Eigentlich können nur Psychotherapeut*innen mit einer Kassenzulassung (mit so genannten „Kassensitz“) direkt mit den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) abrechnen.
Viele Menschen finden aber keinen Therapieplatz bei einer Kassen-Therapeut*in.

Hier kommt das Kostenerstattungsverfahren ins Spiel.
Es bietet die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen, die Behandlung in einer Privatpraxis von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet zu bekommen.
Bei Interesse berate ich hier gerne.

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